Im Folgenden finden Sie einige wichtige Regelungen und Informationen, die für Sie als Eltern von Bedeutung sind. Die Seite befindet sich im Aufbau und gibt daher noch nicht vollständig Auskunft.

Erkrankung Ihres Kindes

Grundsätzlich sind Sie verpflichtet für eine regelmäßige Teilnahme Ihres Kindes am Unterricht zu sorgen. Bei unentschuldigtem Fehlen müssen wir, nach § 22 der neuen Grundschulordnung vom Oktober 2008, dem Fernbleiben Ihres Kindes nachgehen.

Die neue Grundschulordnung sieht ebenso vor, dass Sie ihr Kind bei Erkrankung oder bei Fehlen aus anderen Gründen vor Unterrichtsbeginn (7.30 Uhr bis 7.45 Uhr) telefonisch entschuldigen müssen. (Tel: 0651 86777)

Bitte informieren Sie uns auch darüber, ob Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat.

Feste Arzttermine sollten außerhalb der Unterrichtszeit vereinbart werden.

Des Weiteren müssen Sie in jedem Falle zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung einreichen. Ab dem 3. Fehltag ein ärztliches Attest.